Schweizer Vorsorgesystem

Schweizer Vorsorgesystem

Das Vorsorgesystem in der Schweiz beruht auf dem Drei-Säulen-Prinzip: mit der staatlichen Versicherung als erste Säule, der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) als zweite Säule und der privaten Vorsorge als dritte Säule.

Das 3-Säulen-Konzept


1. Säule

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung und die Invalidenversicherung bilden die staatliche Vorsorge. Sie hat zum Ziel, zusammen mit allfälligen Ergänzungsleistungen den Existenzbedarf im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu sichern.

Die AHV trat am 1. Januar 1948 in Kraft, die IV gibt es seit 1960. Obligatorisch versichert sind alle in der Schweiz wohnhaften oder erwerbstätigen Personen sowie Schweizer Bürger im Ausland, die im Dienst der Eidgenossenschaft tätig sind.


2. Säule

Die berufliche Vorsorge und die Unfallversicherung bilden die 2. Säule. Das BVG trat am 1. Januar 1985 in Kraft. Zusammen mit der staatlichen Vorsorge (1. Säule) soll die berufliche Vorsorge die Weiterführung des gewohnten Lebensstandards nach der Pensionierung ermöglichen. Dem BVG unterstellt sind alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmer, die mindestens CHF 22’050 (Stand 2023) verdienen.

Die obligatorische Versicherung beginnt ab dem 17. Altersjahr. Mit der beruflichen Vorsorge wird ein Altersguthaben für die Pensionierung gespart. Es werden zudem die Risiken Invalidität und Tod durch Krankheit versichert. Die Unfallversicherung regelt die Leistungen im Invaliditäts- und Todesfall durch Unfall sowie die Heilungskosten nach einem Unfall.


3. Säule

Die 3. Säule ermöglicht, individuelle Vorsorgelücken gezielt zu schliessen. Im Unterschied zum herkömmlichen Sparen ist sie steuerlich begünstigt. In der privaten Vorsorge wird zwischen der gebundenen (Säule 3a) und der freien Vorsorge (Säule 3b) unterschieden.