Eintritt und Vorsorgeplan

Eintritt und Vorsorgeplan

Bei der Personalvorsorgestiftung der Ringier Gruppe sind Sie gut versichert. Die Leistungen bei Pensionierung, Invalidität und Tod liegen weit über den gesetzlich vorgegebenen Mindestleistungen.

Eintritt

Die Aufnahme in die Pensionskasse ist im Arbeitsvertrag geregelt und erfolgt mit dem Beginn des Arbeitsverhältnisses, wenn dieses länger als drei Monate dauert und wenn mindestens ein Jahreslohn von CHF 13’000 vereinbart wurde.

  • Ab dem 1. Januar nach Ihrem 17. Geburtstag sind Sie gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert (Risikoversicherung).
  • Ab dem 1. Januar nach Ihrem 19. Geburtstag wird zudem die Altersvorsorge aufgebaut (Vollversicherung).

Sie sind in einem der drei Vorsorgepläne (Standard, Montfort, Tell) versichert. Der Vorsorgeplan wird vom Arbeitgeber bestimmt. Die Höhe der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge finden Sie im Vorsorgereglement in den Anhängen 2a bis c. Sie haben die Möglichkeit, die Höhe der Sparbeiträge selbst zu bestimmen. Dafür stehen Ihnen die drei Wahlpläne Standard, Plus und PlusPlus zur Verfügung. 

Die Austrittsleistung der bisherigen Vorsorgeeinrichtung sowie Freizügigkeitsguthaben bei Banken oder Versicherungen müssen an die Pensionskasse überwiesen werden. Die eingebrachte Freizügigkeitsleistung wird verwendet, um Einkäufe zu tätigen. 

Sobald Ihre Freizügigkeitsleistung aus Ihrer vorherigen Vorsorgeeinrichtung sowie allfällige Freizügigkeitsguthaben bei Banken oder Versicherungen bei uns eingegangen sind, erhalten Sie einen aktualisierten Versicherungsausweis.

Benötigen Sie einen Einzahlungsschein für die Überweisung Ihrer Freizügigkeitsleistung? Bitte wenden Sie sich an unser Vorsorgeberatungsteam.

Vorsorgeplan

Wir führen drei verschiedene Vorsorgepläne. Die Zugehörigkeit zum Vorsorgeplan wird vom Arbeitgeber bestimmt. Die Altersleistungen basieren auf dem Beitragsprimat, die Risiken Invalidität und Tod auf dem Leistungsprimat. Die Vorsorgepläne unterscheiden sich wie folgt:

Standard - Mitarbeitende der Ringier AG und der übrigen angeschlossenen Firmen

Grundlagen

  • Versicherter Lohn: Jahresgrundlohn inkl. Schichtzulagen
  • Maximaler Jahreslohn: CHF 882’000
  • Koordinationsabzug: Keiner
  • Maximal versicherter Lohn: CHF 882’000
  • Spar- und Risikobeiträge: Siehe Vorsorgereglement Anhang 2a
  • Ordentliches Rücktrittsalter: Frauen und Männer mit 65 Jahren
  • Vorzeitige Pensionierung: Frauen und Männer frühestens mit 60 Jahren
  • Umwandlungssatz: Siehe Vorsorgereglement Anhang 1

Altersleistungen

  • Altersrente: Vorhandenes Altersguthaben x Umwandlungssatz
  • Pensionierten-Kinderrente: 20% der Altersrente, maximal CHF 6’000
  • AHV-Überbrückungsrente: Ab dem vollendeten 64. Altersjahr, sofern mindestens fünf Beitragsjahre in der Pensionskasse bestehen

Invalidenleistungen

  • Invalidenrente: 40% des versicherten Lohns, maximal CHF 220’500
  • Invaliden-Kinderrente: 20% der Invalidenrente, maximal CHF 18’000

Todesfallleistungen

  • Ehegatten-/Lebenspartnerrente: 30% des versicherten Lohns, maximal CHF 143’325, für aktiv versicherte Personen bzw. 65% der laufenden Alters- oder ganzen Invalidenrente
  • Waisenrente: 20% der versicherten bzw. laufenden Invalidenrente oder der laufenden Altersrente, maximal CHF 18’000
  • Todesfallkapital (Aktive): 500% der versicherten Altersrente (im Minimum vorhandenes Altersguthaben), sofern keine Hinterlassenenleistungen
    fällig werden
  • Todesfallkapital (Rentner): 500% der laufenden Invalidenrente bzw. Altersrente, abzüglich bereits ausgerichtete Renten

Montfort - Mitarbeitende Ringier Axel Springer Schweiz AG und GetYourLawyer AG

Grundlagen

  • Versicherter Lohn: Jahreslohn inkl. Zielbonus
  • Maximaler Jahreslohn: CHF 172’725
  • Koordinationsabzug: keiner
  • Maximal versicherter Lohn: CHF 172’725
  • Spar- und Risikobeiträge: Siehe Vorsorgereglement Anhang 2c
  • Ordentliches Rücktrittsalter: Frauen und Männer mit 65 Jahren
  • Vorzeitige Pensionierung: Frauen und Männer frühestens mit 60 Jahren
  • Umwandlungssatz: Siehe Vorsorgereglement Anhang 1

Altersleistungen

  • Vorhandenes Altersguthaben x Umwandlungssatz
  • Pensionierten-Kinderrente: 20% der Altersrente, maximal CHF 6’000

Invalidenleistungen

  • Invalidenrente: 60% des versicherten Lohns, maximal CHF 88’200
  • Invaliden-Kinderrente: 20% der Invalidenrente, maximal CHF 18’000

Todesfallleistungen

  • Ehegatten-/Lebenspartnerrente: 40% des versicherten Lohns, maximal CHF 58’800, für aktiv versicherte Personen bzw. 65% der laufenden Alters- oder ganzen Invalidenrente
  • Waisenrente: 20% der versicherten bzw. laufenden Invalidenrente oder der laufenden Altersrente, maximal CHF 18’000
  • Todesfallkapital (Aktive): 500% der versicherten Altersrente (im Minimum vorhandenes Altersguthaben), sofern keine Hinterlassenenleistungen fällig werden
  • Todesfallkapital (Rentner): 500% der laufenden Invalidenrente bzw. Altersrente, abzüglich bereits ausgerichtete Renten

Tell - Mitarbeitende der Admeira AG

Grundlagen

  • Versicherter Lohn: Jahreslohn inkl. Zielbonus
  • Maximaler Jahreslohn: CHF 882’000
  • Koordinationsabzug: keiner
  • Maximal versicherter Lohn: CHF 882’000
  • Spar- und Risikobeiträge: Siehe Vorsorgereglement Anhang 2b
  • Ordentliches Rücktrittsalter: Frauen und Männer mit 65 Jahren
  • Vorzeitige Pensionierung: Frauen und Männer frühestens mit 60 Jahren
  • Umwandlungssatz: Siehe Vorsorgereglement Anhang 1

Altersleistungen

  • Altersrente: Vorhandenes Altersguthaben x Umwandlungssatz
  • Pensionierten-Kinderrente: 20% der Altersrente, maximal CHF 6’000

Invalidenleistungen

  • Invalidenrente: 50% des versicherten Lohns, maximal CHF 220’500
  • Invaliden-Kinderrente: 20% der Invalidenrente, maximal CHF 18’000

Todesfallleistungen

  • Ehegatten-/Lebenspartnerrente: 30% des versicherten Lohns, maximal CHF 143’325, für aktiv versicherte Personen bzw. 65% der laufenden Alters- oder ganzen Invalidenrente
  • Waisenrente: 20% der versicherten bzw. laufenden Invalidenrente oder der laufenden Altersrente, maximal CHF 18’000
  • Todesfallkapital (Aktive): 500% der versicherten Altersrente (im Minimum vorhandenes Altersguthaben), sofern keine Hinterlassenenleistungen
    fällig werden
  • Todesfallkapital (Rentner): 500% der laufenden Invalidenrente bzw. Altersrente, abzüglich bereits ausgerichtete Renten