05.02.24

Anpassungen im Vorsorgereglement 2024

Der Stiftungsrat hat im Vorsorgereglement verschiedene Anpassungen vorgenommen. Das neue Vorsorgereglement 2024, ist am 01. Januar 2024 in Kraft getreten. Die wesentlichen Änderungen sind nachfolgend zusammengefasst:

Aufschub der Pensionierung bis Vollendung des 70. Altersjahres

Versicherte, die nach dem 01. Januar 2024 das ordentliche Pensionierungsalter erreichen und die Beschäftigung weiterführen, haben neu auch die Möglichkeit, den Aufbau der Altersvorsorge durch die Entrichtung von Sparbeiträgen weiterzuführen. Die prozentuale Aufteilung der Sparbeiträge zwischen den Versicherten und den Arbeitgebern und weitere Bestimmungen sind in den Anhängen 2a, 2b und 2c des Vorsorgereglements ersichtlich. Der Aufschub der Pensionierung ist auch ohne Weiter-führung der Altersvorsorge möglich. Wünscht eine versicherte Person die Weiterführung der Sparbeiträge, so hat sie dies der Pensionskasse vorgängig schriftlich mitzuteilen.

Freiwilliger Einkauf

Während des Aufschubs der Pensionierung sind freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse weiterhin möglich. Der Einkaufsbetrag entspricht im Maximum der maximal möglichen Einlage bei Vollendung des 65. Altersjahres. Die Abzugsfähigkeit der Einlage vom steuerbaren Einkommen hat die versicherte Person mit der Steuerverwaltung zu klären.  

Bedingungen bei einer Teilpensionierung 

Eine Teilpensionierung ist wie bisher nach Vollendung des 60. Altersjahres möglich. Neu sind maximal drei Teilpensionierungsschritte zulässig. Der erste Teilbezug muss jedoch mindestens 20 Prozent-punkte betragen. Der Bezug der Altersleistung kann künftig bei allen Pensionierungsschritten in Kapitalform erfolgen. Das Vorsorgereglement 2024 ist hier abrufbar.

Anlageperformance 2023 und Entwicklung des Deckungsgrads

Im Jahr 2023 hat sich die geopolitische Lage deutlich verschlechtert. Nebst dem Ukrainekrieg, der schon bald zwei Jahre dauert, hat der Krieg im Nahen Osten einen neuen Krisenherd eröffnet. Zudem war das Jahr geprägt von einer hartnäckigen Inflation im In- und vor allem im Ausland. Mit dem Ziel die Preisstabilität zu gewährleisten, haben die Zentralbanken die Inflation bis Ende des dritten Quartals mit schrittweisen Erhöhungen der Leitzinsen bekämpft. Der in der Folge stärker als erwartete Rück-gang der Inflation und die aufgekommene Hoffnung auf Zinssenkungen haben gegen Ende des Jahres eine Kursrallye, sowohl bei den Obligationen als auch bei den Aktien, ausgelöst. Bei den globalen Aktienmärkten gilt dies insbesondere für Titel aus den Sektoren, welche von der zunehmenden Digita-lisierung sowie vom Einfluss der künstlichen Intelligenz (KI) im sozialen und ökonomischen Leben profitieren. Diese Aktien haben den restlichen Markt massiv übertroffen.

Die Personalvorsorgestiftung der Ringier Gruppe hat im Jahr 2023 eine Rendite von 6,6 % erzielt. Die durchschnittliche Rendite der Pensionskassen in der Schweiz beträgt geschätzt bei 5,9 %. Der provisori-sche Deckungsgrad der Pensionskasse per Ende 2023 liegt voraussichtlich bei ca. 114%.

Definitive Verzinsung der Altersguthaben für das Jahr 2023

Die Verzinsung der Altersguthaben der Versicherten, die am 31. Dezember 2023 dem aktiven Ver-sichertenbestand angehörten oder die sich zu diesem Zeitpunkt pensionieren liessen, beträgt 1%.

Unterjährige Verzinsung der Altersguthaben für das Jahr 2024

Der unterjährige Zinssatz für versicherte Personen, die vor dem 31. Dezember 2024 austreten oder in Pension gehen, beträgt 1.25%.


Downloads
Vorsorgeregelement 2024

Über die Ringier Pensionskasse
Die Ringier Pensionskasse wurde im Jahr 1936 in der Rechtsform einer Stiftung von der Ringier AG gegründet. Seither werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ringier AG und weitere mit ihr finanziell und wirtschaftlich eng verbundenen Firmen gegen die wirtschaftlichen Risiken von Alter, Tod und Invalidität versichert.

Kontakt

Personalvorsorgestiftung der Ringier Gruppe
Brühlstrasse 5
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